Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    1. Anbieter

      Die Sparkasse Hameln-Weserbergland, Am Markt 4, 31785 Hameln, nachfolgend „Sparkasse“ genannt, ist Anbieter der regionalen Förderplattform „www.heimatfoerderung.de“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
    2. Sparkasse und gesellschaftliches Engagement

      Gesellschaftliches Engagement gehört zum Selbstverständnis der Sparkasse. Deshalb wird eine Vielzahl großer und kleiner Projekte im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich durch Spenden, Sponsoring, den PS-Zweckerträgen und Ausschüttungen der vier Sparkassen-Stiftungen unterstützt. Ohne die Sparkassen-Förderung würden viele Projekte, Angebote und Veranstaltungen nicht mehr möglich sein.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Die Förderplattform „www.heimatfoerderung.de“ bietet den Menschen in der Region die Möglichkeit, sich an der Förderung von Projekten zu beteiligen. Gleichzeitig wird das Engagement für die Region transparent gemacht.
    4. Mögliche Teilnehmer bzw. Förderungsempfänger

      Teilnehmen können gemeinnützige Vereine, Organisationen, Institutionen und Projekte, deren Förderzweck im Geschäftsgebiet der Sparkasse liegt. Nachfolgend werden die Teilnehmer „Projektträger“ genannt.
  2. Formen der Förderung

    1. Spenden (Zuwendungen)

      Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Projektträger um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Projektträger eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) aus.
    2. Zuwendungen aus Stiftungen

      Die vier Sparkassen-Stiftungen und die Bürgerstiftung Weserbergland sind rechtlich selbstständig. Sie verfolgen gemeinnützige und mildtätige Zwecke. In den jeweiligen Stiftungssatzungen sind die geltenden Rahmenbedingungen u.a. für die Vergabe von Förderungen (Zuwendungen) festgelegt.
    3. Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen

      Mit dem Erwerb eines Sparloses sind für die Losinhaber nicht nur Gewinnchancen verbunden. Auch gemeinnützige Vereine und Einrichtungen in der Region profitieren von der Sparlotterie: mit einem Anteil von 25 % aus den Loseinnahmen (bei einem Spielanteil von 1,00 Euro je Los beträgt der Reinertrag je Los 25 Cent) ermöglichen die Teilnehmer der Sparlotterie es, regionale Projekte zu realisieren. Zuwendungen aus dem Reinertrag der Sparlotterie stellen eine besondere Förderform der Sparkasse dar.
    4. Sponsoring

      Das Sponsoring der Sparkasse hat einen werblichen Charakter. Über die Bereitstellung von Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten unterstreicht die Sparkasse ihr regionales Engagement und präsentiert sich als leistungsfähiges Kreditinstitut. Dazu erhält sie für ihre finanzielle Zuwendung vereinbarte Gegenleistungen (z.B. Logoeinsatz, Werbeflächen, Grußworte, Anzeigen, etc.).
  3. Teilnahmebedingungen

    1. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

      Für die Förderungen können sich Projektträger bewerben, die
      • gemeinnützige Ziele verfolgen
      • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
      • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
      • die Förderung im Geschäftsgebiet der Sparkasse einsetzen
      Unter www.spkhw.de/foerderung sind die jeweils gültigen Förderleitlinien für Sparkassenmittel zu finden.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet. Nicht unterstützt werden Projektträger, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

      Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Projektträger zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
    2. Kosten

      Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Projektträger vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
    3. Projektanträger

      Der Antrag erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.heimatfoerderung.de. Dort sind der Projektträger sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Förderung zu beschreiben. Ein Projektträger darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

      Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars (Projektantrag) sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

      Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

      Im Rahmen der Vorstellung des Projektträgers kann sein Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

      Mit Einreichung des Projektantrags bestätigt der Projektträger, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
    4. Nutzung

      Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Sparkasse.
    5. Kommentierung

      Die Sparkasse behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    6. Benachrichtigung und Auszahlung

      Die teilnehmenden Projektträger werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto.
    7. Spendenbescheinigungen und Empfangsbescheinigungen

      Nach Erhalt der Förderung aus dem Zweckertrag der Sparlotterie der Sparkassen, verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse eine Empfangsbescheinigung auszustellen und diese umgehend an die Sparkasse zu übermitteln.

      Handelt es sich bei der Förderung um eine Spende, verpflichtet sich der gemeinnützige Projektträger, der Sparkasse nach Spendeneingang eine Spendenbescheinigung auszustellen und diese auf dem Postweg (innerhalb von 2 Wochen) an die Sparkasse zu übermitteln.
    8. Rückforderung

      Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Sparkasse vor, den Förderbetrag zurückzufordern.
  4. Aussetzung des Wettbewerbs

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  5. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Jeder Projektträger stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Projektträger verpflichtet sich, nur Videos, Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte, Videos oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  6. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse unter https://www.spkhw.de/de/home/toolbar/datenschutz.html verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Projektträger ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Projektträger zusammen mit den veröffentlichten Bildern in den sozialen Medien bzw. auf der Internetseite der Sparkasse angegeben werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an sponsoring@spkhw.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  7. Sonstiges

    Die Förderplattplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  8. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  9. Gewinnspielbedingungen für das Geburtstagsgewinnspiel

    - Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    - Die Teilnahme ist auf vollständig registrierte Nutzer limitiert.
    - Beim Voting zählt jede Nennung als 1 Stimme.
    - Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    - Einsendeschluss ist der 09.06.2023.